Veränderte Bedarfe der Streitkräfte an Geoinformationen vom DEU Staatgebiet im Zuge LV/BV - Erneute Bitte um Unterstützung durch die Ressorts des Bundes

Typ: Beschluss

05.03.2025

47. IMAGI-Sitzung, TOP 3.2

Die Sicherheit und Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland beruhen auf einem gesamtstaatlichen und gesamtgesellschaftlichen Ansatz sowie einer Politik der integrierten Sicherheit. Für die Landes- und Bündnisverteidigung (LV / BV) muss Deutschland angesichts der aktuellen Bedrohungslage schnellstmöglich wehrhaft werden. Dies erfordert das Zusammenwirken aller relevanten Akteure, Mittel und Instrumente.

Aus Sicht des IMAGI (Interministerieller Ausschuss für Geoinformationswesen) bedeutet dies, dafür zu sorgen, dass zivile und militärische Planungen und Operationen auf einer einheitlichen Geo-Datenbasis gesamtstaatlich durchgeführt werden können.

Hierzu stellt der IMAGI fest, dass es einen erhöhten Bedarf an detaillierten Geodaten aus verschiedenen Fachbereichen der Ressorts gibt, z.B. Verkehrsinfrastrukturdaten, Waldstrukturdaten. Für die Sicherstellung der Bedarfe für die LV / BV obliegt es BMVg / Leiter des Geoinformationsdienstes der Bw, den Bedarf der zwingend benötigten Geodaten zu erfassen und zu benennen.

Die koordinierende Aufgabe für den Bezug und die zeitnahe, zentrale sowie national flächendeckende Bereitstellung der benötigten Geodaten (digital u. analog) obliegt dem BKG als Geodienstleister des Bundes. Das BKG richtet dazu einen Single Point of Contact ein Die Beschaffung und Bereitstellung von ggf. bei den Fachressorts nicht vorhandenen benötigten Geodaten erfolgt im Rahmen der jeweils im Bundeshaushaltsplan zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Die Ressorts des IMAGI verpflichten sich, die Bedarfsdeckung begleitend zu unterstützten, indem sie den Bedarf und die Notwendigkeit der Datenabfrage, die über das BKG kommuniziert werden, in ihrem Geschäftsbereich klären und dem BKG bei Bedarf Kontakte zu den geodatenhaltenden Stellen (sofern bekannt, auch zu den Fachverwaltungen der Länder) benennen.